Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht (LG) Berlin im Januar 2022. Auslöser war das Vorgehen einer Richterin des Amtsgerichts (AG) Berlin. Diese hatte im Rahmen eines Verfahrens, in dem eine Frau Trennungs- und Kindesunterhalt gegen ihren Mann geltend machte, die Wohnadresse bzw.