Die Bundesnetzagentur hat drei vernetzte Spielzeuge als „verbotene Sendeanlage“ eingestuft. Sie dürfen hierzulande nicht vertrieben und genutzt werden, da sie tief in die Privatsphäre der Anwender eingreifen, erklärte die Bundesregierung in Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.